Sportbootführerscheine
Zuständigkeitsbereich: Nordbayern,
Österreich, Italien, Slowenien,
Kroatien, Griechenland, Türkei
Sportbootführerschein-Binnen
Sportbootführerschein-See
Sportküstenschifferschein
Sportseeschifferschein
Sporthochseeschifferschein
Fachkundenachweis
Seenotsignalmittel
Der Sportbootführerschein-Binnen wird als amtlicher Führerschein nach den Vorschriften der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen für Sportboote mit Antriebsmaschine, unter Segel und für Segelsurfbretter erteilt.
Für das Befahren der Binnenschiffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland mit einem Sportboot mit Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) schreibt der Bundesminister für Verkehr den Sportbootführerschein-Binnen mit Antriebsmaschine vor.
Für das Befahren der Berliner Gewässer gilt eine umfassendere Fahrerlaubnispflicht.
Die Prüfung zum Erwerb des amtlichen Sportbootführerscheines-Binnen besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er über ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Sportbootes maßgebenden Vorschriften und die zu seiner sicheren Führung auf den Binnenschiffahrtsstraßen erforderlichen nautischen und technischen Kenntnisse verfügt und zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist.
Schulungskurse bieten
die Vereine des DSV sowie der vom DSV anerkannten Ausbildungsstätten an.
Über ausreichende Erfahrung
für den praktischen Prüfungsteil unter Segeln verfügt, wer:
Der
Erwerb des amtl. Sportbootführerscheines-Binnen mit
Antriebsmaschine setzt das vollendete 16. Lebensjahr voraus.
Bei den Antriebsarten der
Fahrzeuge unter Segel und für Segelsurfbretter wird das vollendete 14.
Lebensjahr vorausgesetzt.
Die Prüfung wird durch eine
Prüfungskommission eines Prüfungsausschusses des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV)
oder des DSV nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen bzw. der
DSV-Führerschein-Vorschrift abgenommen.
Für das Befahren der Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland mit einem Sportboot mit Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) schreibt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen den Sportbootführerschein-See vor.
Die prüfungsrelevanten
Themen für den theoretischen Prüfungsteil werden im Rahmen von Schulungskursen
der Vereine des DSV sowie der DSV anerkannten Ausbildungsstätten angeboten.
Prüfungsvoraussetzung ist
das vollendete 16. Lebensjahr. Zum Erwerb des amtlichen
Sportbootführerscheines-See sind für den praktischen Prüfungsteil Erfahrungen
mit Yachten mit Antriebsmaschine erforderlich.
Die Prüfung zum Erwerb
des Sportbootführerscheines-See wird durch die Prüfungskommission eines Prüfungsausschusses für den amtlichen Sportbootführerschein
des DMYV und des DSV nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten
der Sportbootführerscheinverordnung-See abgenommen.
Der amtliche, freiwillige Sportküstenschifferschein kann als Befähigungsnachweis zum Führen von Yachten in den Küstengewässern erworben werden.
Der Sportküstenschifferschein (SKS) gilt für die Gewässer aller Meere im Bereich bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Küste.
Er wird als amtlicher Befähigungsnachweis für Segelyachten (Segel und Antriebsmaschine) und für Motoryachten (nur Antriebsmaschine) angeboten. Der Sportküstenschifferschein ist der amtliche Einstiegsschein für das Segeln an der Küste. Gute Seemannschaft und die erforderliche Navigation werden hier gefordert.
Voraussetzung für den Erwerb ist der Besitz des Sportbootführerscheines-See und eine erfolgreiche Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Für die Zulassung zur praktischen Prüfung ist der Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten im Küstenbereich Voraussetzung.
Die Prüfungen zum Sportküstenschifferschein nehmen die Prüfungsausschüsse für den Sportküstenschifferschein nach den Vorschriften der Sportseeschifferscheinverordnung und den Durchführungsrichtlinien Sportküstenschifferschein ab.
Der Sportküstenschifferschei (SKS) gilt für Yachten unter Segel und mit Antriebsmaschine im Bereich der Küstenfahrt. Küstenfahrt umfaßt hier die Gewässer aller Meere bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Basislinie.
Das erforderliche theoretische Wissen und das praktische Können vermitteln die Ausbilder von DSV-Vereinen und die DSV anerkannten Ausbildungsstätten.
Voraussetzung zum Erwerb des SKS ist u.a. der Nachweis von 300 gesegelten Seemeilen mindestens im Küstenbereich.
Der Bewerber muß das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ihm wird empfohlen, für die als Erfahrungsnachweis erforderlichen 300 Seemeilen eine zweiwöchige Praxis-Ausbildung zu wählen.
Auf diesem Wege kann die nachhaltige Vermittlung von verantwortlicher Schiffsführung, guter Seemannschaft und sicheren Manövern gewährleistet werden.
Wer über die Küstenfahrt hinaus segeln möchte, sollte den freiwilligen amtlichen Sportseeschifferschein (SSS) erwerben.
Küstengewässer im Sinne der Sportseeschifferschein-Verordnung sind die Gewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristokanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres.
Die Prüfungen zum Sportseeschifferschein werden durch eine Prüfungskommission, die von der Zentralen Verwaltungsstelle gebildet wird, nach den Vorschriften der Sportseeschifferschein- Verordnung abgenommen. Anmeldeformulare und Auskünfte zu Ort, Zeit und Ablauf erhalten Sie direkt bei:
Zentrale
Verwaltungsstelle
Deutscher Segler-Verband
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg.
Der
Sporthochseeschifferschein gilt für die weltweite Fahrt. Themenschwerpunkt der
rein theoretischen Prüfung zum Sporthochseeschifferschein ist u.a. die astronomische Navigation.
Bezüglich der
Prüfungsmöglichkeiten wird auf den vorstehenden Absatz verwiesen.
Weitere Informationen zu den
Führerscheinen gibt es auf der Homepage des Deutschen Segler-Verbandes:
http://www.dsv.org/